Piercer vor Gericht -ein Einblick in die Rechtslage von Stechern und Gestochenen
- Das Gesetz definiert Piercings wie folgt:
- Wer darf überhaupt piercen?
- Was bedeutet eine Einverständniserklärung?
- Piercings unter Betäubung bedürfen einer besonderen Qualifikation
- Ein paar interessante Gerichtsurteile
- Piercings bei Kindern und Jugendlichen
- Wie sollten Eltern reagieren, wenn die minderjährigen Kinder ein Piercing wollen?
- Fazit
Das Gesetz definiert Piercings wie folgt:
Grundsätzlich ist ein Piercing rein rechtlich betrachtet eine Körperverletzung nach § 223 StGB. Der Körper wird mit einem spitzen, scharfen Gegenstand durchstochen und die Gesundheit damit beeinträchtigt. Durch eine schriftliche Einwilligung bzw. Einverständniserklärung willigt die Person ein, dass der Piercer sie bewusst verletzen darf. Beide Vertragsparteien sind sich also einig, den Eingriff eines Piercings durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Damit wird der § 223 StGB außer Kraft gesetzt. Klingt so einfach, ist es aber nicht! Dreh- und Angelpunkt ist ein ausführliches Aufklärungsgespräch, das auch auf die Risiken und mögliche gesundheitliche Folgen hinweist. Erfolgt dieses Gespräch nicht oder nur unzureichend, und kommt es zu Komplikationen nach dem Piercen, kann die Einverständniserklärung vor Gericht als nichtig erachtet werden. Dann steht der Piercer tatsächlich wieder in der Haftung.
Wer darf überhaupt piercen?
Sicherlich hast auch du schon bemerkt, dass du dir heute an der sprichwörtlich „nächsten Ecke“ ein Piercing stechen lassen kannst. Neben den Piercingstudios bieten auch manche Juweliere, Kosmetikerinnen, Frisöre und sogar einige (wenige) Ärzte Piercings an. Häufig sind Piercer in Tattoostudios zu finden oder sie bieten Hausbesuche an. Ein besonderer Trend sind Partys, zu denen sich mehrere Freunde zusammenfinden und ein Piercer eingeladen wird – ähnlich einer Dessous-, Sextoy- oder Kerzenparty. So können sich alle beim Piercen gegenseitig begutachten, beraten, bewundern und ausgelassen Spaß haben. Schnell wird offensichtlich, dass nahezu jeder Piercings stechen könnte.
Der Beruf des Piercers ist kein anerkannter Ausbildungsberuf, obwohl die meisten guten und seriösen Piercer über eine fundierte Ausbildung und entsprechende Zusatzqualifikationen verfügen. Überlege dir also ganz genau, wo du dir ein Piercing stechen lässt. Ein vernünftiger Piercer, der sich mit deiner Anatomie auskennt und für eine strenge Hygiene in seinem Studio sorgt, wird seine Dienstleistung nicht verschleudern. Den Preis sollte dir deine Gesundheit wert sein.
Was bedeutet eine Einverständniserklärung?
Bei einem Vertrag zwischen Kunde und Piercer kommt ein Werksvertrag nach § 631 BGB zustande. Ziel des Vertrags ist es, eine erfolgreiche und saubere Arbeit anzuliefern und anzunehmen. Entzündet sich das Piercing, handelt es sich rechtlich betrachtet um einen Mangel. Der Kunde hat das Recht auf die Beseitigung des Mangels und unter bestimmten Voraussetzungen sogar auf Schadenersatz nach § 634 BGB. Dem Piercer muss die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Wird diese Frist zur Mangelanzeige versäumt, verliert der Kunde seine Ansprüche dem Piercer gegenüber (AG München, Az. 213 C 917/11).
Ein Kunde gilt laut § 2 BGB mit einem Alter ab 18 Jahren als voll geschäftsfähig. Erst ab diesem Alter kann eine wirksame Einwilligung zur Körperverletzung durch ein Piercing abgeben.
Piercings unter Betäubung bedürfen einer besonderen Qualifikation
Einige Piercer bieten das Piercen unter örtlicher Betäubung an. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat dazu im Jahr 2000 ein Urteil erlassen, in dem ein praktizierender Piercer örtliche Betäubungen nur mit entsprechenden Fähigkeiten eines Heilpraktikers oder Arztes durchführen darf. Zudem müssen besondere hygienische Auflagen erfüllt werden, das Piercingbesteck muss sterilisiert sein, und der Piercer muss während des Eingriffs Einmalhandschuhe tragen. (Az.: 8 TG 713/99) Was dir auf den ersten Blick selbstverständlich erscheinen mag, ist leider bei Weitem nicht überall Standard. Es kommt immer wieder vor, dass der Piercer dann Schadensersatz und die Kosten für gesundheitliche Behandlungen tragen muss.
Ein paar interessante Gerichtsurteile
Für einen Piercer wird es schwierig nachzuweisen, dass er ein detailliertes und fachlich fundiertes Aufklärungsgespräch geführt hat. Bei etwaigen Problemen entscheidet ein Gericht über die Haftung. Das LG Koblenz hat in einem Fall die Einverständniserklärung für nichtig erklärt, da der Geschädigte glaubhaft darstellen konnte, dass er nicht über alle Risiken aufgeklärt wurde. Der Piercer musste die Kosten für die medizinische Behandlung übernehmen und Schmerzensgeld zahlen (LG Koblenz, Az. 10 O 176/04). In einem anderen Fall hatte eine Person den Piercer aufgrund unhygienischer Zustände angezeigt und sowohl Schadenersatz als auch die Rückerstattung der Kosten für die medizinische Behandlung gefordert. Das Gericht gab dem Kunden recht (AG Neubrandenburg, Az. 18 C 160/00). In einem Fall, der bereits länger zurückliegt, wurde einer Kundin ein Schmerzensgeld zugesprochen. Sie hatte sich ein Zungenpiercing stechen lassen und musste daraufhin einen Teil ihrer Zunge amputieren lassen (Az.: 18 C 160/00).
Piercings bei Kindern und Jugendlichen
Bei Jugendlichen ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Sie übernehmen also die Verantwortung, dass das Kind bzw. der Teenager gepierct werden darf. Der Verband der Kinder- und Jugendärzte in Deutschland fordert schon lange ein generelles Verbot von Tattoos und Piercings bei Personen unter 18 Jahren. Die Gefahr von Infektionen und anderen Komplikationen können in diesem Alter noch nicht ermessen und realistisch abgeschätzt werden. Es wird auf mögliche Dauerschäden hingewiesen. Stimmen die Eltern einem Piercing zu, sind sie der Vertragspartner für den Piercer.
Doch ganz so einfach ist es bei Teenagern nicht! Geht es nach dem BGB, könnten sich Jugendliche mit beschränkter Geschäftsfähigkeit nach §106 BGB, also ab einem Alter von sieben Jahren, für bestimmte Dinge selbst entscheiden. Hierfür häufig der sog. Taschengeldparagraph § 110 BGB genannt. Dieser besagt, dass Menschen ab einem Alter von sieben Jahren auch ohne Zustimmung der Eltern rechtswirksame Verträge abschließen können, wenn der Vertragsgegenstand das Taschengeld nicht überschreitet. Bei einem Piercing könnte das durchaus der Fall sein. Es wird sich wohl kaum ein Piercer finden lassen, der einen Siebenjährigen piercen würde, aber bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 sieht die Sache schon etwas anders aus.
Grundsätzlich kann sich ein Teenager in diesem Alter auch ohne Einwilligung der Eltern piercen und tätowieren lassen. Hier muss der Piercer entscheiden, ob der Jugendliche über die nötige geistige Reife verfügt. Das ist natürlich relativ und schwer nachzuweisen. Kann der Jugendliche die Konsequenzen seines Handelns wirklich abschätzen? Ein verantwortungsbewusster Piercer wird sich auch in diesem Alter die Bestätigung der Eltern einholen, um Konflikte zu vermeiden. Denn nur die Eltern können ihr Kind richtig einschätzen und wissen um dessen geistige Reife. Der Ärger, der entstehen könnte, wenn ein Piercer einen Jugendlichen ohne Zustimmung der Eltern pierct, steht in keinem Verhältnis zum Verdienst – das Risiko ist einfach viel zu groß. Wer hat schon Lust, wegen eines Helix oder eines Zungenpiercings vor Gericht gezogen zu werden?
Wie sollten Eltern reagieren, wenn die minderjährigen Kinder ein Piercing wollen?
Wenn sich die Kinder ein Piercing wünschen, kommen bei Eltern normalerweise die folgenden Bedenken auf:
- Gibt es gesundheitliche Risiken?
- Bleiben Narben, Löcher, etc. zurück, wenn meine Kinder später kein Piercing haben wollen?
- Wie reagiert das gesellschaftliche Umfeld?
Eltern sollten sich erstmal die Frage stellen, wie Reif die eigenen Kindern sind und ob sie eine solche Entscheidung vielleicht schon selbst für sich treffen sollten.
Ebenso sollte man sich verinnerlichen, dass auch ein Ohrloch ein Piercing ist. Wer sich das mal überlegt, der findet ein Bauchnabel- oder ein Nasenpiercing vielleicht auch nicht mehr so schlimm.
Fazit
Die hier im Artikel aufgeführten Urteile sind Einzelfallentscheidungen. Sie sind somit nicht allgemeingültig! Doch anhand der Beispiele kann man deutlich erkennen, dass sich Piercer immer auf dünnem Eis bewegen. Wenn du dich also piercen lassen möchtest, suche dir einen Piercer, der sich akribisch an die Hygienevorschriften hält und dich ausführlich über alle Risiken aufklärt. Er wird dir gerne sein Studio zeigen und dir seine Vorgehensweise haarklein erläutern. Stelle Fragen, wenn dir etwas unklar ist. Pflege dein Piercing nach den Anweisungen deines Piercers. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, ist dein Piercer dein erster Ansprechpartner. Die meisten Komplikationen lassen sich gut und schnell behandeln. Vergiss nicht, jedes Piercing ist ein Eingriff in deinen Körper – und jeder Mensch reagiert auf solch einen Eingriff anders. Falls du Kinder hast und sie dir nacheifern möchten, solltest du ein ausführliches Gespräch mit ihnen führen. Gegen Ohrringe bei kleineren Kindern hat sicherlich niemand etwas einzuwenden, Piercings an Gesicht, Ohren oder Körper sollten jedoch gut überlegt sein.
Wenn du deine Einwilligung gibst, dann übernimmst du die Verantwortung. Erst wenn du absolut davon überzeugt bist, dass dein Kind weiß, was es heißt, ein Piercing zu tragen, solltest du dich mit dem Piercer abstimmen und dein Einverständnis geben. Solange du auch nur die geringsten Zweifel hast, kannst du deinem Kind zur Überbrückung Fake Piercings anbieten. So bekommt dein Nachwuchs schon mal einen Eindruck, wie ein Piercing aussehen würde, ohne dass der Schmuck dauerhaft in den Körper eingesetzt wird. Eine gute Lösung, bis der Jugendliche tatsächlich alt genug ist, um selbst zu entscheiden.