Meinung: Piercing bei Beamten
Im Dezember 2014 erließ die Bundespolizei neue Regeln: Piercings sind jetzt unter Umständen erlaubt, sofern diese „dezent und unauffällig“ wirken. Im Zweifelsfall entscheidet der Vorgesetzte.
Veränderter Modegeschmack in der Gesellschaft
Grundsätzlich sollte man im Jahr 2015 bedenken, dass sich die Mode in den letzten 10 Jahren geändert hat und auch die Gesellschaft sich an die eine oder andere Modeerscheinung gewöhnt hat, die vor 10 oder 20 Jahren noch undenkbar war.
Akzeptanz von Piercings und Tattoos
Mittlerweile regt sich kaum noch jemand über Tätowierungen auf, denn diese sind nun fast in allen gesellschaftlichen Schichten akzeptiert. Das Gleiche gilt für Piercingschmuck. Ein Bauchnabelpiercing, Zungenpiercing oder Nasenpiercing schockt heute so gut wie niemanden mehr. Und sicher sind wir uns einig, dass die Qualifikation eines Beamten nichts damit zu tun hat, ob er ein Nasenpiercing trägt oder nicht.
Beamte als Teil der Gesellschaft
Beamte, die in ihrer Funktion den Staat gegenüber der Öffentlichkeit vertreten, sollen natürlich seriös und vertrauenswürdig auftreten. Aber auf der anderen Seite wünscht man sich ja einen Beamten, der genauso Teil der Gesellschaft ist. Ein dezentes Piercing wird dabei heutzutage für niemanden mehr den Eindruck machen, dass er es mit einem „Hallodri“ zu tun hat, dem er nicht vertrauen kann. Ebenso richtig ist es aber auch, dass übermäßiger Piercingschmuck im Gesicht eines Beamten vor allem bei älteren Menschen ein sicherlich ungewohnter Anblick ist.
Die neuen Regeln als Schritt in die richtige Richtung
Die neuen Regeln bei der Bundespolizei weisen daher in die richtige Richtung: Ein dezentes Piercing sollte heute auch Beamten gestattet sein und macht sie weder vertrauenswürdiger noch das Gegenteil. Der Öffnung der Gesellschaft für neue modische Trends muss auch der Staat mit seinen Institutionen in einem gewissen Maße folgen.
Fazit: Individuelles Statement mit Rücksicht
Piercings sind für viele Menschen ein individuelles Statement, und jeder sollte das Recht haben, natürlich mit Rücksicht auf seine Umwelt, dies auch ausdrücken zu können.